Sunday, April 26, 2009 7:27 AM Posted by Stone

Bankkredite als Pfandleihe

Wer den Begriff "Pfandleihe" nur mit den Pfandhäusern in Verbindung bringt, lässt eine bei Banken durchaus übliche und durch den Paragraphen 18 des Kreditwesengesetzes gedeckte Form der Kreditausreichung unberücksichtigt: Auch im Finanzwesen ist der Begriff Pfandleihe geläufig und beschreibt die Vergabe eines Kredites, der so gesichert wird, dass eine Kreditrückführung notfalls auch bei gesetzlich vorgeschriebenem strenger Bewertungsansatz der Sicherheiten durch die Sicherheitenverwertung gewährleistet ist.

Der Gesetzgeber hat die Grenzen exakt festgelegt, innerhalb derer ein auf einer Immobilie abgesicherter Kredit ohne die Vorlage von Bonitätsunterlagen ausgereicht werden kann und die mögliche Höchstgrenze auf Euro 750.000 festgelegt. Wie schon am Beispiel der Privatiers dargestellt werden die Banken derartige, auf Immobilien besicherte Kredite jedoch nur vergeben, wenn sie davon überzeugt sind, dass der Kreditnehmer den Kredit regulär zurückzahlen kann.

Das Gesetz macht somit die Kreditausreichung ohne Gehaltsnachweis und Verzicht auf die jährliche Überprüfung der Bonität des Kunden möglich, zwingt die Banken aber nicht, Pfandleihen zu betreiben. In der Praxis häufiger anzutreffen ist der Kredit ohne Bonitätsnachweis, der durch im Depot der Bank liegende, an die Bank verpfändete festverzinsliche Anleihen oder sonstige liquide Sicherheiten gedeckt ist. Auch ein Kredit gegen Verpfändung von Kontoguthaben kann durchaus sinnvoll sein, wenn das Guthaben noch längerfristig angelegt ist, der Kunde aber kurzfristigen Liquiditätsbedarf hat und den Zinsschaden einer vorzeitigen Auflösung seiner Anlage vermeiden möchte.